Bußgeldkatalog Fischereivereins Aisch 1960 e.V. Stand 27.07.2019 |
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Verstoß | 1. Vergehen | 2. Vergehen | |
1 | Kein Mitführen eines Erlaubnisscheines, Fischereischeines oder Fangbuches. | Verwarnung und Verweis vom Gewässer. |
25,00 € Verweis vom Gewässer. |
2 | Fischen an Vereinsgewässern während Vereinsversammlungen und Gemeinschaftsfischen, sowie an Umweltschutztagen. (siehe Angelordnung) |
50,00 € | 100,00 € Entzug des Jahreserlaubnisscheins für drei Monate |
3 | Fischen an gesperrten Gewässern (z. B. wegen Besatzmaßnamen). |
50,00 € | 100,00 € Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein halbes Jahr |
4 | Nichteintragen von gefangenen Fischen in das Fangbuch. | 25,00 € | 100,00 € Entzug des Jahreserlaubnisscheins für einen Monat |
5 | Die verspätete Abgabe des Fangbuches zum Ende des Jahres. | 25,00 € | 50,00 € Entzug des Jahreserlaubnisscheins für drei Monate |
6 | Die Überschreitung der zulässigen Fangzahl. | 50,00 € | 100,00 € Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein halbes Jahr |
7 | Kein unverzügliches Zurücksetzen untermaßiger / geschützter lebensfähiger Fische. |
50,00 € | 100,00 € Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein halbes Jahr |
8 | Angeln mit lebendem Köderfisch. | Anzeige und Vereinsausschluss. | |
9 | Fischen mit mehr als den erlaubten Handangeln. | 100,00 € | 300,00 € Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein ganzes Jahr |
10 | Verunreinigung der Gewässer und Ufer durch Abfälle. | 50,00 € | 100,00 € |
11 | Angeln während der Hecht- und Zanderschonzeit mit Köderfischen, Fischfetzen, Streamern und Kunstködern. Wallerangeln ist z.B. mit Wurm möglich. |
50,00 € | 100,00 € |
12 | Fischen vom Boot aus. | 50,00 € | 100,00 € |
13 | Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen von landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Erreichen des Gewässers. | 50,00 € Für Flurschäden haftet der Verursacher. |
200,00 € Für Flurschäden haftet der Verursacher. |