Bussgeldkatalog

Bußgeldkatalog
Fischereivereins Aisch 1960 e.V.
Stand 27.07.2019
Verstoß 1. Vergehen 2. Vergehen
1 Kein Mitführen eines Erlaubnisscheines, Fischereischeines oder Fangbuches. Verwarnung und
Verweis vom Gewässer.
25,00 €
Verweis vom Gewässer.
2 Fischen an Vereinsgewässern während Vereinsversammlungen und Gemeinschaftsfischen, sowie an Umweltschutztagen.
(siehe Angelordnung)
50,00 € 100,00 €
Entzug des Jahreserlaubnisscheins für drei Monate
3 Fischen an gesperrten Gewässern
(z. B. wegen Besatzmaßnamen).
50,00 € 100,00 €
Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein halbes Jahr
4 Nichteintragen von gefangenen Fischen in das Fangbuch. 25,00 € 100,00 €
Entzug des Jahreserlaubnisscheins für einen Monat
5 Die verspätete Abgabe des Fangbuches zum Ende des Jahres. 25,00 € 50,00 €
Entzug des Jahreserlaubnisscheins für  drei Monate
6 Die Überschreitung der zulässigen Fangzahl. 50,00 € 100,00 €
Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein halbes Jahr
7 Kein unverzügliches Zurücksetzen untermaßiger / geschützter
lebensfähiger Fische.
50,00 € 100,00 €
Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein halbes Jahr
8 Angeln mit lebendem Köderfisch. Anzeige und Vereinsausschluss.
9 Fischen mit mehr als den erlaubten Handangeln. 100,00 € 300,00 €
Entzug des Jahreserlaubnisscheins für ein ganzes Jahr
10 Verunreinigung der Gewässer und Ufer durch Abfälle. 50,00 € 100,00 €
11 Angeln während der Hecht- und Zanderschonzeit mit Köderfischen,
Fischfetzen, Streamern und Kunstködern. Wallerangeln ist z.B. mit Wurm möglich.
50,00 € 100,00 €
12 Fischen vom Boot aus. 50,00 € 100,00 €
13 Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen von landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Erreichen des Gewässers. 50,00 €
Für Flurschäden haftet der Verursacher.
200,00 €
Für Flurschäden haftet der Verursacher.